Allgemeine Geschäftsbedingungen
Georg Baumann Informationssystme GmbH • 50389 Wesseling
1. Vertragsabschluß
a) Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen geltenausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Änderungen undErgänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unsererschriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käuferswerden nicht anerkannt.
b) Unsere Angebote sind freibleibend. Angaben zu Maßen,Leistungsbeschreibungen, technischen Daten in Prospekten odersonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur dann maßgebend,wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
c) Für Service- und Reparaturarbeiten gelten zusätzlich unsere gesondertenReparatur- und Servicebedingungen.
2. Versand und Lieferung
a) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies gilt auch,wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Erteilt der Käufer bei Bestellung keine Versandvorschriften, wird die Ware nach bestemErmessen ohne Zusicherung der billigsten Beförderung versandt.
b) Lieferfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen undkaufmännischen Fragen des Auftrages.
c) Ereignisse höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstigeEreignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, berechtigen uns, dieLieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Nachfristzu verlängern. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglichunmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, so sind beide Parteienberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit derVertragserfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, beiLieferverzug jedoch erst, wenn die Lieferzeit um mehr als 2 Wochenüberschritten wurde und uns der Käufer danach eine Nachfrist vonmindestens 3 Wochen gesetzt hat.Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Lieferverzugsind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeitoder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns. Wirhaften nicht bei verspäteter oder falscher Belieferung durch unsereVorlieferanten.
e) Wir sind berechtigt, Teillieferungen nach unserem billigen Ermessendurchzuführen und in Rechnung zu stellen.
3. Preis und Zahlungsbedingungen
a) Für Lieferungen und Leistungen gelten – sofern kein ausdrücklichesschriftliches Angebot vorliegt - unsere zur Zeit der Lieferung gültigenPreislisten ab unserem Lager (EXW) in üblicher Verpackung. Die Preiseenthalten keine Mehrwertsteuer.
b) Beratung und Dienstleistungen - wie Installationen und Anpassungen -werden nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet. Esgelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gültigenDienstleistungspreise. Spesen, Reisekosten und Wegezeit gehen zuLasten des Käufers.
c) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.Teilzahlungen sind nur mit unserer Zustimmung möglich.Teilzahlungsbeträge werden mit der jeweils ältesten Rechnung desKäufers verrechnet.
d) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 5% über demBasiszinssatz (§247 BGB)
e) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unserer Zustimmung, oderwenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde, möglich.f) Wird nach Vertragsabschluß bekannt, daß aufgrund derVermögensverhältnisse des Käufers unsere Forderungen gefährdet sind,sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen undeinzutreiben. Weitere Lieferungen – auch aus bereits abgeschlossenenLieferverträgen – erfolgen nur noch gegen Vorkasse oder ausreichendeSicherheitsleistung.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zum vollständigen Schuld befreienden Ausgleich aller unsererForderungen gegen den Käufer, einschließlich Nebenkosten und Zinsen,behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei laufenderRechnung gilt das Vorbehaltungseigentum mit seinen Ausgestaltungen alsSicherung unserer Saldoforderung. Eine Be- und Verarbeitung dergelieferten Ware durch den Käufer, zu der er im Rahmen des Kaufvertrages berechtigt ist, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
b) Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig, ob verarbeitet,verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im Rahmen ihrergewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur dann gestattet, wenn dieForderung aus der Weiterveräußerung der Ware auf uns übergeht,solange unsere Forderungen gegen den Käufer nicht vollständigausgeglichen sind. Verpfändung, Sicherheitsübereignung und dieVereinbarung eines Abtretungsverbotes sind dem Käufer untersagt
c) Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einemsonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oderspäter zustehenden Forderungen an uns ab. Im Falle derWeiterveräußerung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mitanderen Sachen oder Weiterveräußerung der durch Verarbeitung,Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird dieForderung gegen den Abnehmer des Käufers in Höhe desRechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Wareabgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen ausschließlich derSicherung unserer Ansprüche gegen den Käufer.
d) Das Recht zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung erlischt beiZahlungsverzug oder wenn Umstände bekannt werden, die an derZahlungsfähigkeit des Käufers berechtigte Zweifel aufkommen lassen. DerKäufer verpflichtet sich, die Abtretung unserer Forderungen an seinenAbnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unsererRechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte unverzüglich zuerteilen und Unterlagen auszuhändigen.
e) Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen Herausgabe, giltdas nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
f) Ergänzend gilt die Regelung zum Eigentumsvorbehalt in der "Ergänzung derAllgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen derElektroindustrie".
g) Wir werden nach unserer Wahl den Teil von Sicherheiten freigeben, deren Wertdie zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5. Gewerbliche Schutzrechte, behördliche Vorschriften
a) An von uns erstellter Software oder Teilen davon und Anpassungen von Softwarebehalten wir alle Urheberrechte. Vom Käufer wird lediglich das Nutzungsrechterworben. Die Vervielfältigung ist ausschließlich zu Sicherungszwecken erlaubt.Veränderungen – auch durch Dritte – bedürfen unserer ausdrücklichenschriftlichen Genehmigung.
b) Soweit nichts anderes vereinbart, haften wir nicht, wenn die von uns geliefertenWaren gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, es liegt bei unsVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung wesentlicherVertragspflichten vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zumachen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
c) Der Käufer ist dafür verantwortlich, daß im Falle der Ausfuhr die gelieferten Warenden behördlichen Vorschriften entsprechen und Embargo-Bestimmungen nichtverletzt werden. Entsteht uns durch einen Verstoß gegen derartige Bestimmungenein Schaden, verpflichtet sich der Käufer, uns diesen zu ersetzen.
6. Garantie und Gewährleistung
a) Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu prüfen und offensichtlicheund erkennbare Mängel sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlichzu rügen. Bei verdeckten Mängeln gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378HGB.
b) Der Käufer ist allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz der Ware,insbesondere für die Sicherung mit der Ware be- oder verarbeiteter Daten. Er hatdie Ware jeweils auf die Eignung für den von ihm vorgesehenenVerwendungszweck zu überprüfen.
c) Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtung, indem wir den Käufer auf dievom Hersteller oder Lieferanten gewährte Teilegarantie verweisen und/oderunsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferantenabtreten. Dies gilt nicht, wenn die Ursache für den Mangel oder das Fehlen einerzugesicherten Eigenschaft in unserem Verantwortungsbereich liegt oder wenn dieGeltendmachung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber demLieferanten oder Hersteller unmöglich oder für den Käufer unzumutbar ist.
d) Haben wir selbst Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, so gelten dieBestimmungen des BGB. Erweiterte Ansprüche sind schriftlich zu vereinbaren.Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind normaler Verschleiß,Transportschäden und Schäden, die durch mangelhafte Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafte Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässigeBehandlung, nicht sachgemäße Beanspruchung, Nichtbeachtung derBedienungsanleitungen und einschlägiger Angaben, unsachgemäße Änderungenund Instandsetzungsarbeiten, Verwendung falschen Zubehörs und ungeeigneter Pflegemittel oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse entstanden sind.Lassen wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist für die Nachlieferung oder Nachbesserung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen oder schlägt dieNachlieferung oder Nachbesserung endgültig fehl, so kann der KäuferRückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder angemessene Herabsetzungdes Kaufpreises (Minderung) verlangen.
e) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprücheausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, denKäufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,abzusichern.
7. Allgemeine Haftung
a) Unbeschadet der Regelung in Ziffer 6e sind Schadenersatzansprüche imRahmen der Gewährleistung und außerhalb der Gewährleistung gegen uns,unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen -insbesondere auch beiSchäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z.B. anangeschlossenen Systemen oder damit betriebenen Datenträgern - wegenVerletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungsfrist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, oder es wird eine wesentlicheVertragspflicht verletzt.
b) Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gemäß a) - auch in den Fällender Ziffern 2d), 5b) - sind Schadenersatzansprüche beschränkt auf denvorhersehbaren, nachgewiesenen Schaden, max. jedoch 20% unseresVerkaufspreises des Teils der Ware, aus dessen Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche resultieren. Im Falle der Schadenersatzpflicht bei Fehlen zugesicherterEigenschaften wird nicht gehaftet für untypische, nicht vorhersehbare Schäden.
c) Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen in diesenGeschäftsbedingungen gelten nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz(PHG) haften.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 50389 Wesseling.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtübereinkommen vom 1. Juli 1964 sowie der deutschenAusführungsgesetze zu diesem Übereinkommen sind ausgeschlossen. Soweit inden Incoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gilt die jeweils neueste Fassung.
Wesseling, Januar 2010



