Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB)

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Mit dem sog. Volkzählungsurteil vom 15.12.1983 räumt das Bundesverfassungsgericht jedem Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Der Gesetzgeber hat diesen Rechtsgrundsatz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt. Ferner setzt das BDSG die Regelung der EU „Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" vom 24. Oktober 1995 um.

Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Fassung des BDSG vom 23 Mai 2001 ist das Institut der betrieblichen Eigenkontrolle. Dies sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 9 an der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beteiligten Mitarbeitern einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen müssen, der für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Belange Sorge zu tragen hat. Dem Unternehmen ist dabei freigestellt, ob es sich für die Installation eines externer oder internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten entscheidet.

Eine Nichtbeachtung der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Das Gleiche gilt für die Bestellung eines nicht ausreichend qualifizierten DSB.

Aber auch Unternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitern müssen die Vorgaben des BDSG erfüllen, lediglich die Bestellung eines DSB entfällt.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen die die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten betreffen. Dies ist unabhängig von der Entscheidung, ob Sie einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen oder ihren internen DSB für seinen Aufgabenbereich schulen lassen möchten.

In der Person unseres Geschäftsführers, Rechtsanwalt Georg Baumann, finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als IT-Berater neben den juristischen auch über tiefgehende Kenntnisse der Informationstechnik verfügt.

  • Er hat sich auf IT– und Datenschutzrecht spezialisiert.
  • Als externer Datenschutzbeauftragter betreut er verschiedene Unternehmen.
  • Ein Schwerpunkt liegt bei kommunalen Energieversorgern, Stiftungen und Verbänden.
  • Er berät öffentliche Einrichtungen bei der Erstellung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten.
  • Er ist Mitglied im Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), im Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BVD).

Als ehrenamtlicher Dozent unterstützt er die „Aktion Datenschutz geht zur Schule“ des BVD. Ziel ist es, Jugendliche und Heranwachsende für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet insbesondere den Social Networks zu sensibilisieren.

Link zur Website: http://www.frag-den-dsb.de/

Hier finden Sie ein Anmeldeformular für Schulen (PDF).

Oder wenden Sie sich direkt an Herrn Baumann.