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Datenschutz Seminar

Grundlagen des Datenschutzes nach dem BDSG
  • Die Seminarteilnehmer werden in die für den Datenschutz einschlägigen Gesetze eingeführt.
  • Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Es werden die Voraussetzungen besprochen, die ein DSB erfüllen muss, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.
    • Der DSB berät die Geschäftsleitung in allen datenschutzrechtlichen Belangen.

    • Bei ordnungsgemäßer Bestellung eines qualifizierten DSB kann die Geschäftsleitung sich exkulpieren.
  • Datenschutz ist nicht delegierbar und bleibt immer Kardinalspflicht der Geschäftsleitung
  • Die wichtigsten Begriffe und Legaldefinitionen werden dargestellt.
  • Grundlegende Erfordernisse werden erörtert:
  1. internes und externes Verfahrensverzeichnis
  2. die Verpflichtung auf den Datenschutz nach § 5 BDSG
  3. technisch organisatorische Maßnahmen nach § 9 BDSG
  4. Sanktionen bei Verletzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  5. Rechte der/des Betroffenen
  6. die Aufgaben und Rechte der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz
 
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